Erwerbstätigkeit in dieser Studie: Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, die entweder in einem Arbeitsverhältnis begründet ist oder auf selbstständiger Basis erfolgt. Die regelmäßige Mindestarbeitszeit beträgt zehn Stunden pro Woche. Zu den Erwerbstätigen zählen ebenfalls Beamte, Beschäftigte der Bundeswehr und mithelfende Familienangehörige. Die Höhe und Bezeichnung eines Arbeitsentgelts sind dabei nicht von Bedeutung. Erwerbstätige sind auch solche Personen, die temporär nicht aktiv arbeiten, aber formell in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.


Sina Klatte, SRH Fernhochschule – 2024