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Dieses Kapitel gibt einen ersten Überblick, was bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO zu beachten ist und wann ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich ist.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO oder kurz DSGVO), welche in Deutschland stellenweise noch durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) konkretisiert wird. Personenbezogene Daten unterliegen damit einem besonderen Schutz – und deren Verarbeitung ist mit einer Reihe von Auflagen und Pflichten verbunden.
Wichtig: Die Bußgelder und Pflichten nach DSGVO gelten auch für Privatpersonen, Studierende und Wissenschaftler (z.B. Erhebung von Daten im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie oder Abschlussarbeit).
Die DSGVO definiert personenbezogene Daten wie folgt:
alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;
Ob die in einer Onlinebefragung erhobenen Daten personenbezogen sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Aber wenn man die Grundgesamtheit der Befragten und die vorliegenden Informationen in Relation setzt, lässt sich die Frage meist klar beantworten:
SoSci Survey speichert standardmäßig keine Zusatzinformationen (namentlich IP-Adressen), welche die Zuordnung zu einzelnen Personen erlauben und bietet Möglichkeiten, z.B. auch Kontaktdaten getrennt von den restlichen Daten zu erheben (Datenschutz in der Onlinebefragung). Allerdings haben Projektleiter die Möglichkeit, solche Daten zu sammeln (mit dem Fragetyp „Gerät und übermittelte Variablen“), mit offenen Texteingaben nach Namen zu fragen, und es ist möglich, die Serienmail-Funktion so zu nutzen, dass eine Zuordnung von erhobenen Daten zu Adressdaten möglich ist. In diesen Fällen muss man von personenbezogenen Daten ausgehen.
Adressdaten (z.B. E-Mail-Adressen oder Postadressen) sind fast immer personenbezogen. In SoSci Survey können solche Daten getrennt von den Befragungsdaten gespeichert werden, z.B.
Welche Auflagen und Pflichten genau mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einher gehen, kann der eigene Datenschutzbeauftragte beantworten oder die Suchmaschine des Vertrauens. Erfüllt man die Auflagen nicht, können die Aufsichtsbehörden empfindliche Bußgelder verhängen.
Nachfolgend einige wesentliche Punkte:
Kurzum: Seit Inkrafttreten der DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur noch unter Auflagen und mit einem respektablen Verwaltungsaufwand möglich. Daher sollte frühzeitig geklärt werden, ob im Fragebogen tatsächlich personenbezogene Daten erforderlich sind.
Weiterhin ist das erforderliche Schutzniveau für die Daten vom potenziellen Risiko für den Betroffenen abhängig. Wenn man nur E-Mail-Adressen für Einladungsmails verarbeitet, so sind diese Daten viel weniger sensibel (risikobehaftet) als wenn detaillierte Informationen zu Kaufgewohnheiten, politischen Einstellungen oder zur beruflichen Tätigkeit personenbeziehbar vorliegen.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen der für die Verarbeitung verantwortlichen Partei (Ihnen) und der SoSci Survey GmbH ist erforderlich, …
Die SoSci Survey GmbH betreibt zwei unterschiedliche Befragungsserver: Den Standard-Server www.soscisurvey.de und den Pro-Server s2survey.net (Befragungsserver im Vergleich).
Wenn Sie lediglich Adressdaten (Adressliste für Serienmails, getrennt erhobene Kontaktdaten) erheben, dann können Sie einen AVV mit der SoSci Survey GmbH elektronisch vereinbaren unter Befragungsprojekt → Projekt-Einstellungen → Karteireiter Datenschutz → DSGVO → AVV online vereinbaren.
Der elektronische AVV wird durch einen Klick vereinbart und ist unmittelbar gültig. Der AVV sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) können unter dem oben genannten Menüpunkt auch jederzeit heruntergeladen werden.
Damit der AVV nicht übersehen wird, kann die Serienmail-Funktion erst nach Vereinbarung eines AVV genutzt werden.
Der Online-AVV kann hier vorab zur Prüfung heruntergeladen werden: Vertragsvorlage Online-AVV (Adressdaten)
Wichtig: Die Vereinbarung eines AVV ist nur eine von mehreren Auflagen. Die anderen Pflichten nach DSGVO müssen unabhängig davon erfüllt werden.
Wenn im Rahmen der Befragung personenbezogene Daten erhoben werden, ist dies ausschließlich auf dem kostenpflichtigen Pro-Server s2survey.net möglich. Aktuell berechnet die SoSci Survey GmbH für die Vereinbarung eines AVV keine zusätzlichen Kosten.
Da es sich hierbei oftmals um Daten handelt, von denen ein mittleres oder hohes Risiko für die Betroffenen ausgeht, vereinbart die SoSci Survey GmbH einen AVV in diesem Fall in Schriftform. Das Vorgehen ist wie folgt:
Falls Sie einen AVV in Schriftform vereinbaren, ist diese nicht automatisch in allen Befragungsprojekten hinterlegt – oftmals bezieht er sich ja nur ein eines oder eine Reihe von Befragungsprojekten. Deshalb wird SoSci Survey beim Aufruf der Serienmail-Funktion weiterhin nach einem AVV verlangen. Bitte senden Sie in diesem Fall eine kurze E-Mail an info@soscisurvey.de und teilen Sie mit, für welches Befragungsprojekt der bestehende AVV eingetragen werden soll.